Wir empfehlen unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern sich frühzeitig vor Kursbeginn über Förderungen durch öffentliche Stellen zu informieren. Das AMS, die österreichische Arbeiterkammer und andere Bildungseinrichtungen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für Ihre Weiterbildungsmaßnahme. Wiener und Wienerinnen können auch vor Kursbeginn beim waff betreffend Förderung bzw. Zuschuss der Kurskosten anfragen. Oft übernehmen oder unterstützen auch die Unternehmen selbst, Qualifizierungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Überblick über öffentliche Förderprogramme
Zertifizierungen:
Die CERT NÖ Zertifizierung für bessere Fördermöglichkeiten
Die Ö-Cert Zertifizierung für bessere Fördermöglichkeiten
Förderprogramme:
Förderung durch das AMS für Arbeitslose
Förderung durch das AMS für Menschen in Bildungskarenz
Förderung durch das AMS für Menschen in Bildungsteilzeit
Förderungen für berufstätige Wienerinnen und Wiener durch den waff
Steuerliche Absetzbarkeit von Aus- und Weiterbildung
Zertifizierungen für Qualitätssicherung in der Erwachsenenbildung:
Wir haben die Zertifizierung nach CERT NÖ und die Ö-Cert Zertifizierung. Was aber genau bringen dir diese Zertifizierungen überhaupt?
Die CERT NÖ Zertifizierung für bessere Fördermöglichkeiten
Eine Zertifizierung nach CERT NÖ bedeutet kontinuierliche Verbesserung und Reflexion der Kernbereiche einer eingereichten Organisation. So steht das CERT NÖ für stetig geprüfte und weiterentwickelte Organisationen. Teilnehmende dieser Organisationen erhalten so einen besseren transparenteren Einblick in die Abläufe und Qualität der einzelnen Unternehmen. Wer die Niederösterreichischen Bildungsförderung beantragen möchte, schafft mit dem CERT NÖ eine wichtige Grundlage dafür und auch für andere länderspezifische Förderungen. Außerdem bedarf es der CERT NÖ Zertifizierung als Grundlage für ein Ö-Cert Zertifikat.
Die Ö-Cert Zertifizierung für bessere Fördermöglichkeiten
Ein großer Vorteil des Ö-Cert ist die österreichweite Anerkennung des Zertifikats und die Aufnahme in das Verzeichnis der Ö-Cert Qualitätsanbieter. Generell ist eine Ö-Cert Zertifizierung natürlich ein Qualitätsnachweis in der Erwachsenenbildung und sorgt für eine bessere Transparenz deiner Ausbildung für Kunden. Dieses allgemein gültige Zertifizierung sorgt darüber hinaus noch für eine wesentlich leichtere Verwaltung, so wie Klarheit und Einfachheit bei eventuellen Förderungen.
Förderprogramme:
Förderung durch das AMS für Arbeitslose
Arbeitslosen, die sich weiterbilden möchten, können beim Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) Beihilfen beantragen. Für Kurs- und Kursnebenkosten, zum Beispiel für Fahrt, Unterkunft oder Verpflegung. Auch die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt kann über die Weiterbildungsbeihilfen gegebenenfalls gedeckt werden. Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle, die für Ihr Bundesland zuständig ist, finden Sie hier.
Förderung durch das AMS für Menschen in Bildungskarenz
Auch Menschen, die mit Ihrer Arbeitgeberin oder dem jeweiligen Arbeitgeber eine Bildungskarenz oder eine sogenannte Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart haben, haben Anspruch auf ein Weiterbildungsgeld vom AMS. Damit können zum Beispiel Lebenshaltungskosten gedeckt werden.
Zusätzlich gibt es die sogenannte Beihilfe zum Weiterbildungsgeld, über die Sie sich die Kosten für die belegten Kurse und Weiterbildungsprogramme erstatten lassen können, solange das Limit von 3.000 Euro pro Kurs nicht überstiegen wird.
Wichtig: Anspruch auf das Weiterbildungsgeld in der Bildungskarenz haben ausschließlich ArbeitnehmerInnen, die zuvor mindestens sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Außerdem muss mit einer Bestätigung der jeweiligen Schulungseinrichtung nachgewiesen werden, dass mindestens 20 Stunden pro Woche ein Kurs besucht wurde. Wenn Sie unsicher sind, können Sie über den Online-Ratgeber des AMS vorab prüfen, ob Ihnen eine Förderung zusteht und wie hoch diese ausfallen würde.
Förderung durch das AMS für Menschen in Bildungsteilzeit
Im Rahmen einer Bildungsteilzeit haben ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Mindestens zehn Stunden pro Woche sollten aber weiter im Job gearbeitet werden. Als Ausgleich für das dadurch reduzierte Gehalt, können Sie beim AMS ein Bildungsteilzeitgeld zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes beantragen. Dazu gibt es dann auch noch die Beihilfe zum Bildungsteilzeitgeld, durch die Sie sich die Kosten für die Kurse und weitere Ausgaben zurückzahlen lassen können. Auch hierfür stellt das AMS einen Online-Ratgeber zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Ansprüche prüfen können.
Förderungen für berufstätige WienerInnen durch den waff
Wer in Wien einer festen Tätigkeit nachgeht, sich aber nach beruflicher Veränderung sehnt, der kann sich an das Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfond (waff) wenden. Dort gibt es kostenlose Beratung und gegebenenfalls auch finanzielle Unterstützung für Ihre Vorhaben.
Wer sich digital weiterbilden möchte, hat zum Beispiel die Chance, dies über den Digi-Winner mit bis zu 5.000 Euro fördern zu lassen. Mit dem Bildungskonto unterstütz der Förderungsfond berufstätige aber auch arbeitslose WienerInnen mit bis zu 3.000 Euro. Der waff bietet auch spezielle Programme für Frauen, junge Menschen und ZuwanderInnen.
Das Beratungszentrum des waff ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr geöffnet. Am Freitag erreichen Sie die MitarbeiterInnen bis 15.00 Uhr unter 01217-48555.
Steuerliche Absetzbarkeit von Aus- und Weiterbildung
ArbeitnehmerInnen, für die keines der oben genannten Programme in Frage kommt oder die sich aus anderen Gründen nicht darum bemühen möchten, können zumindest die Kosten für Weiterbildungen oder Umschulungen von der Steuer absetzen. Kursbeiträge, Fahrtkosten und Ihre Ausgaben für Lehrmaterialen, die Sie aus eigener Tasche bezahlt haben, können Sie als sogenannte „Werbungskosten“ im Rahmen der Arbeitnehmer-Veranlagung geltend machen, also von der Steuer absetzen und dadurch Lohnsteuern einsparen bzw. zurückerstattet bekommen. Dazu reichen Sie ein entsprechendes Formular, entweder elektronisch auf www.bmf.gv.at oder in Papierform beim Wohnsitz-Finanzamt, ein.
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