Höhere Vermittlungschancen auf dem Jobmarkt: Das AMS hilft Ihnen gerne
Das Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich ist natürlich daran interessiert, die Arbeitslosenzahlen landesweit so gering wie möglich zu halten. Deshalb wird es sehr begrüßt, wenn Menschen, die ihren Job verloren haben und derzeit vielleicht wenig Perspektive auf dem Arbeitsmarkt sehen, sich weiterbilden möchten. Solange das Amt der Ansicht ist, dass der betreffende Kurs die Vermittlungschancen erhöht, gibt es die Möglichkeit, Beihilfen zu beantragen. Dabei werden Kurs- und Kursnebenkosten, zum Beispiel für Fahrten, Unterkunft oder Verpflegung, bis zu 100 Prozent vom AMS übernommen. Auch die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt kann man über die Weiterbildungsbeihilfen gegebenenfalls decken lassen. In dem Fall übernimmt das Amt dann auch Ihre Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Gezahlt wird für den Zeitraum des jeweiligen Kurses. Die Hilfe sollte unbedingt vor Kursbeginn beantragt werden. Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle, die für Ihr Bundesland zuständig ist, finden Sie hier.
Bildungskarenz: Auszeit vom Job für Weiterbildung nutzen
Die Chance auf Unterstützung vom AMS besteht nicht nur, wenn Sie momentan arbeitslos sind. Auch Menschen, die mit Ihrer Arbeitgeberin oder dem jeweiligen Arbeitgeber eine Bildungskarenz oder eine sogenannte Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart haben, haben Anspruch auf ein Weiterbildungsgeld vom AMS. Die Unterstützung entspricht dann in der Höhe in etwa dem, was Ihnen im Fall einer Arbeitslosigkeit zustehen würde. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass das AMS für die belegten Maßnahmen zahlt, solange die Kosten pro Kurs nicht 3.000 Euro übersteigen. Diese werden dann über die zusätzliche Beihilfe zum Weiterbildungsgeld erstattet. Dazu können auch Kosten für Lernmaterialien übernommen werden, sowie Fahrtkosten und sogar Ausgaben für Kleidung, insofern Sie für die Maßnahme spezielle Arbeitskleidung benötigen.
Gründe für Bildungskarenzen oder Freistellungen sind vielfältig. Wenn Unternehmen, zum Beispiel wegen Corona, in einer Krise stecken, sind es sinnvolle Instrumente, um Kündigungen zu vermeiden. Das Unternehmen kann sich Luft verschaffen und Kosten sparen, denn die übernimmt ja das AMS. Sobald die Lage sich bessert, stehen die alten MitarbeiterInnen dann in der Regel wieder zur Verfügung. Mit dem Unterschied, dass sie besser qualifiziert sind als vorher. Umgekehrt nutzen in Österreich auch viele Menschen die Bildungskarenz, einfach um den eigenen Horizont zu erweitern, ganz ohne wirtschaftliche Not.
Wichtig: Anspruch auf das Weiterbildungsgeld in der Bildungskarenz haben ausschließlich ArbeitnehmerInnen, die zuvor mindestens sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Außerdem muss mit einer Bestätigung der jeweiligen Schulungseinrichtung nachgewiesen werden, dass mindestens 20 Stunden pro Woche ein Kurs besucht wurde. Wenn Sie unsicher sind, können Sie über den Online-Ratgeber des AMS vorab prüfen, ob Ihnen eine Förderung zusteht und wie hoch diese ausfallen würde. Weitere Informationen rund ums Thema Bildungskarenz haben wir auch in unserem EWI-Karriereblog für Sie zusammengestellt.
Warum nicht mal halbe Sachen machen: Kombinieren Sie Job und Fortbildung in der Bildungsteilzeit
Eine andere Möglichkeit, sich Zeit für Fortbildung zu verschaffen, ohne dabei große finanzielle Abstriche machen zu müssen, besteht in der Bildungsteilzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit wird dabei um bis zu 50 Prozent reduziert. Mindestens zehn Stunden pro Woche sollten aber weiter im Job gearbeitet werden. Im Gegensatz zur Bildungskarenz bleiben Sie mit KollegInnen und ArbeitgeberInnen in Kontakt und sozusagen im Work-Flow eingebunden. Wie auch bei der Bildungskarenz gilt hier, dass Sie keine reinen Freizeitkurse belegen können, sondern ein klarer beruflicher Bezug vorhanden sein muss. Als Ausgleich für die Reduzierung Ihres Gehaltes, können Sie beim AMS ein Bildungsteilzeitgeld zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes beantragen. Dazu gibt es dann auch noch die Beihilfe zum Bildungsteilzeitgeld, durch die Sie sich die Kosten für die Kurse und weitere Ausgeben zurückzahlen lassen können. Auch hierfür stellt das AMS einen Online-Ratgeber zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Ansprüche prüfen können.
Besondere Zeiten erfordern besondere Hilfen – Die Corona-Joboffensive des AMS
In jeder Krise stecken auch Chancen: Wer aufgrund der Corona-Krise zum Beispiel einen Job verloren hat, in dem er oder sie ohnehin nicht mehr besonders glücklich war oder wenig Perspektiven gesehen hat, kann die Lage nun nutzen, um sich fortzubilden und ganz neue Wege zu gehen. Wahrscheinlich war die Zeit noch nie so günstig, um nie beendete Abschlüsse nachzuholen, eine ganz neue berufliche Richtung einzuschlagen oder um sich endlich den Traum von der Selbstständigkeit zu erfüllen. Damit all die Chancen, die sich für Einzelne aus der Krise ergeben, auch genutzt werden können, stellt die österreichische Bundesregierung dem AMS zusätzliche Mittel für Weiterbildung zur Verfügung.
Der große Vorteil: Das Angebot der Corona-Joboffensive ist weniger festgelegt und an weniger Bedingungen geknüpft als üblichen und dauerhaft bestehende Förderprogramme. Stattdessen sollen Menschen individuell nach Ihren Bedürfnissen gefördert werden. Das Programm ist, um regionalen Gegebenheiten gerecht zu werden, in Schwerpunkte nach Bundesländern unterteilt. Im Netz finden Sie einzelne Seiten für das Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Wien, Vorarlberg und Tirol.
Welche Arten von Kursen und Weiterbildungsmaßnahmen fördert das AMS
Die Anforderungen und Voraussetzungen der oben genannten Förderprogramme sind unterschiedlich. Bei einer Bildungskarenz muss zum Beispiel ein klarer Bezug zum Job erkenntlich sein, von dem das jeweilige Unternehmen einen freistellt. Wer arbeitslos ist und sich von einer Weiterbildung neue berufliche Möglichkeiten verspricht, hat sicher etwas mehr Spielraum. Wichtig ist, dass die Maßnahme die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht.
Das AMS fördert Maßnahmen im In- und auch im Ausland. Ein Sprachkurs in einem Land, in dem die jeweilige Sprache gesprochen wird, hat also durchaus die Chance auf eine Förderung durch das AMS. Reine Freizeit- und Hobbykurse fallen allerdings nicht unter Weiterbildungsmaßnahmen. Die Chancen, dass ein Töpferkurs finanziell unterstützt wird, stehen daher nicht allzu hoch. Allerdings ist alles Auslegungssache. Wenn Sie begründen können, dass eine Kompetenz oder Fertigkeit für Ihre beruflichen Pläne absolut notwendig ist, erhöht das schon mal enorm Ihren Spielraum.
Sinnvoll ist mit Sicherheit auch ein Blick in die AMS Weiterbildungsdatenbank. Dort finden Sie eine Vielzahl an renommierten Kursen von seriösen Bildungsinstituten. Mit Sicherheit finden Sie dort einen Kurs, der ihren Wünschen entspricht. Auch die aktuellen Kurse des Institut EWI finden sich in der Datenbank, wie zum Beispiel unser Online-Kurs FachtrainerIn mit Schwerpunkt DaF Daz, der am 11.01.2021 beginnt und indem Sie über einen Zeitraum von sieben Wochen auf die vielseitigen Aufgaben als TrainerIn in der Erwachsenenbildung vorbereitet werden. Darüber hinaus bieten wir im Januar Kurse zum/zur DigitaltrainerIn, unseren Lehrgang für KindergruppenbetreuerInnen sowie einen Lehrgang zur Tagesmutter oder zum Tagesvater oder zur MedizinproduktberaterIn an. Eine gesamte Übersicht unserer Kursangebot finden Sie natürlich auch auf unserer Webseite.
Wenden sie sich an den waff: Die Anlaufstelle für berufstätige WienerInnen
Wer in Wien einer festen Tätigkeit nachgeht, in seinem Job aber nicht komplett zufrieden ist und sich nach beruflicher Veränderung sehnt, der kann sich an das Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfond (waff) wenden. Dort gibt es kostenlose Beratung und gegebenenfalls auch finanzielle Unterstützung für Ihre Vorhaben. Denn der waff hat es sich zur Aufgabe gemacht, Ihre Chancen in der Arbeitswelt zu verbessern – egal ob Sie neben Ihrem Job Berufsabschlüsse nachholen möchten, sich Weiterbilden wollen, um so Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eben neue Wege gehen möchten. Damit es nicht am Geld scheitert, bietet der waff verschiedene Programme an: Wer sich digital weiterbilden möchte, hat zum Beispiel die Chance, dies über den Digi-Winner mit bis zu 5.000 Euro fördern zu lassen.
Mit dem Bildungskonto unterstütz der Förderungsfond berufstätige aber auch arbeitslose WienerInnen mit bis zu 3.000 Euro. Der waff bietet auch spezielle Programme für Frauen, junge Menschen und ZuwanderInnen. Am besten Sie vereinbaren einen Termin, um sich umfangreich über Ihre Möglichkeiten beraten zu lassen. Das Beratungszentrum des waff ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr geöffnet. Am Freitag erreichen Sie die MitarbeiterInnen bis 15.00 Uhr unter 01217-48555.
Mitgliedsförderung der Arbeiterkammer
Auch die Arbeiterkammer fördert die Weiterbildung ihrer Mitglieder. Fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Mitglieder und werden kostenlos beraten und vertreten. Auch Arbeitslose sind Mitglieder, solange sie über ein Jahr in einem festen Arbeitsverhältnis waren oder über einen längeren Zeitraum Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben. Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, ArbeitnehmerInnen in Karenz und einige andere Gruppen zählen ebenfalls automatisch zu den Mitgliedern der Arbeiterkammer. Für jedes Bundesland bietet die jeweilige Arbeiterkammer unterschiedliche Förderprogramme. Hier finden Sie einen Überblick. Mitglieder der AK Niederösterreich können sich beispielsweise Sprach- oder EDV-Kurse fördern lassen. Bei der AK Triol stehen unter anderem auch Weiterbildungen zur medizinischen Masseurin oder zum medizinischen Masseurin im Förderprogramm.
Steuerliche Erleichterungen durch Weiterbildung
ArbeitnehmerInnen, für die keines der oben genannten Programme in Frage kommt oder die sich aus anderen Gründen nicht darum bemühen möchten, können zumindest die Kosten für Weiterbildungen oder Umschulungen von der Steuer absetzen. Kursbeiträge, Fahrtkosten und Ihre Ausgaben für Lehrmaterialen, die Sie aus eigener Tasche bezahlt haben, können Sie als sogenannte „Werbungskosten“ im Rahmen der Arbeitnehmer-Veranlagung geltend machen, also von der Steuer absetzen und dadurch Lohnsteuern einsparen bzw. zurückerstattet bekommen. Dazu reichen Sie ein entsprechendes Formular, entweder elektronisch auf www.bmf.gv.at oder in Papierform beim Wohnsitz-Finanzamt, ein.