Mit Michael Tölle von der Arbeiterkammer Wien gehen wir im Gespräch noch mehr in die Tiefe. Tölle war Mitte der Neunzigerjahre an der Einführung der Bildungskarenz in Österreich beteiligt. Im Interview erklärt der Bildungsexperte, wie Unternehmen und ArbeitnehmerInnen die Bildungskarenz insbesondere in der Corona-Krise für sich nutzen können, wie man, zusätzlich zum „Weiterbildungsgeld“, Förderungen beantragen kann und warum die Arbeiterkammer einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz fordert.
Im Blog-Artikel vom 22. September haben wir uns bereits dem Thema gewidmet. Im Beitrag vom 22. September bekommen Sie alle allgemeinen Infos zur Bildungskarenz.
EWI: Herr Tölle, wann macht es Sinn, sich um eine Bildungskarenz zu bemühen und das Programm in Anspruch zu nehmen?
Tölle: Es kommt immer ganz individuell auf die jeweilige Situation an. Pauschal kann ich es nicht jeder oder jedem empfehlen. Man muss sich zunächst fragen, ob das reduzierte Einkommen ausreicht und sollte genau kalkulieren, denn das Haushaltseinkommen wird definitiv kleiner. Das Weiterbildungsgeld des AMS entspricht nur dem Arbeitslosgengeld.
EWI: Die Kosten für die jeweiligen Kurse müssen die ArbeitnehmerInnen selbst tragen?
Tölle: Ja, es gibt allerdings die Möglichkeit über die AMS Förderung hinaus, Mittel zu beantragen. Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfond (waff) zahlt zum Beispiel bis zu 5000 Euro je nach Maßnahme. Mitglieder der Arbeiterkammer Wien können sich durch den Digi-Winner auch verschiedene Kurse und Module fördern lassen, die einen Bezug zur digitalen Welt haben. Wer also zusätzliche Qualifikationen im Bereich EDV, Webdesign oder Software erwerben möchte, kann sich unterstützen lassen. Die Höhe der Förderung bemisst sich am jeweiligen Einkommen.
EWI: Soweit zum Finanziellen, welche inhaltlichen Fragen muss man sich stellen?
Tölle: Zunächst sollte man klären, ob man etwas ganz Neues lernen oder auf den bisher erworbenen Qualifikationen aufbauen möchte. Zum Beispiel indem man Bildungsabschlüsse nachholt, sich im jeweiligen Fachgebiet weiter spezialisiert oder bereits erworbene Fähigkeiten auf den aktuellsten Stand bringt. Letzteres wird gerade durch die Digitalisierung notwendig, die immer wieder neue Anforderungen an technische Fähigkeiten mit sich bringt. Das ist je nach Branche natürlich sehr unterschiedlich, aber letztendlich betrifft die Digitalisierung alle, den einen eben mehr, den anderen etwas weniger.
EWI: Was für Arten von Weiterbildung sind denn zeitlich möglich?
Tölle: ArbeitnehmerInnen können sich alle vier Jahre für maximal 12 Monate freistellen lassen und das Angebot der Bildungskarenz in Anspruch nehmen. Wer ein komplettes Studium oder eine Berufsausbildung von der pike auf nachholen will, wird es zeitlich schwer haben. Es gibt auch Menschen, die nach Ablauf des Jahres das zweite oder dritte Jahr einer Berufsausbildung berufsbegleitend an der Abendschule oder Fachhochschule fortsetzen und parallel wieder in Vollzeit arbeiten. Dabei muss man sich allerdings auf eine enorme zeitliche Belastung einstellen.
Für längerfristige, berufsbegleitende Ausbildungen empfiehlt sich in vielen Fällen eher die Bildungsteilzeit. Dabei wird mit dem Arbeitgeber ein fixe Reduktion der Wochenarbeitszeit verhandelt. Das Unternehmen zahlt dann nur für die tatsächlich geleisteten Stunden. Die Zeit, die für Weiterbildung aufgewendet wird, wird derweil vom AMS aufgefangen. Dieses Modell ist besonders interessant, wenn ein Aufstieg innerhalb des Unternehmens angestrebt wird. Denn so bleibt man vor Ort und in den Abläufen.
EWI: Wie sieht es aus, wenn jemand ein komplettes Studium nachholen möchte?
Tölle: Für Menschen, die ein Studium absolvieren möchten, egal ob an der Universität oder an einer Fachhochschule, empfiehlt sich statt der Bildungskarenz eher ein SelbsterhalterInnen-Stipendium. Dabei handelt es sich um eine Sonderform der Studienbeihilfe, die nur für Menschen in Frage kommt, die vor Beginn des Studiums mindestens 48 Monate berufstätig waren. Das Stipendium wird dann komplett unabhängig von den Einkünften der Eltern vergeben. Hier hat man im Gegensatz zur Bildungskarenz auch einen rechtlichen Anspruch.
EWI: Was genau bedeutet es, dass der Anspruch auf die Bildungskarenz nicht rechtlich ist?
Tölle: Für die Bildungskarenz benötigt man zwingend die Zustimmung der jeweiligen ArbeitgeberInnen und diese sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Unterschrift unter die Karenz-Vereinbarung zu setzen. Beschäftigte in Branchen, wo eher Mangel an Arbeitskräften herrscht, wie zum Beispiel in der Pflege, haben es häufig schwer, da ihre Arbeitskraft oft dringend gebraucht wird und die Betriebe niemanden für mehrere Monate entbehren wollen. Wir, also die Arbeiterkammer Wien, fordern deshalb schon lange einen allgemeingültigen Rechtsanspruch auf eine Bildungskarenz. Jeder soll selbst entscheiden können, ob er oder sie eine Aus- oder Weiterbildung machen möchte und dabei nicht abhängig vom Gutwillen der jeweiligen ArbeitgeberInnen sein.
EWI: Welche Ziele sollte man sich für eine Bildungskarenz setzen?
Tölle: Man sollte sich selbst vorher klar machen, ob man nach der Bildungsauszeit zurück in den alten Job will, um dort dann Dank der zusätzlichen Qualifikation beruflich aufzusteigen oder ob man den Betrieb verlassen möchte. Auch ein Wechsel in eine andere Branche kann das Ziel der Weiterbildungsmaßnahme sein.
EWI: Aber die ArbeitgeberInnen sollen doch davon profitieren, dass ihre Mitarbeiter in Bildungskarenz gehen. Steht das nicht im Widerspruch zu einem möglicherweise angestrebten Arbeitsplatzwechsel?
Tölle: Es gibt ArbeitgeberInnen, die nur Bildungsmaßnahmen zustimmen, die dem eigenen Betrieb einen Nutzen bringen und die ihre Angestellten dadurch an sich binden wollen. Es gibt aber auch ArbeitgeberInnen, denen klar ist, dass mit der Weiterbildungsmaßnahme eher ein Betriebswechsel verfolgt wird. Trotzdem stimmen sie zu. Während der Bildungskarenz entstehen dem Betrieb schließlich keine Kosten. Man zahlt keinen Lohn, keine Sozialversicherungsbeiträge, auch keine Boni wie Urlaubsgeld. Es ist also komplett leistungsfrei.
EWI: Ist die Bildungskarenz, Ihrer Ansicht nach, ein sinnvolles Instrument, um die Corona bedingte Wirtschaftskrise durchzustehen?
Tölle: Ja, unbedingt. Die Bildungskarenz kann als Instrument genutzt werden, um Beschäftigungsverhältnisse aufrechtzuerhalten, statt Menschen zu kündigen und sie zum AMS zu schicken. ArbeitnehmerInnen, die einen Jobverlust fürchten, können in Bildungskarenz gehen, sich weiterqualifizieren und sind danach mobiler auf dem Arbeitsmarkt, falls das Unternehmen langfristig den Arbeitsplatz nicht halten kann. Das kommt sicherlich vielen Betrieben in der Krise entgegen, denn so haben sie die Chance, qualifiziertes Personal im Dienstverhältnis zu halten, ohne dafür zu bezahlen. Dadurch erhalten sie einen Zeitgewinn und können gegebenenfalls leichter bis zu einer Phase überbrücken, in der es wieder aufwärts geht.
In Folge der Wirtschaftskrise 2008 gab es bereits die „Bildungskarenz plus“, um Unternehmen und ArbeitnehmerInnen durch schwierige Zeiten zu helfen. In der Corona-Pandemie lebt dieses Modell nun wieder auf. Das Land Triol und das Land Salzburg wollen so dazu beitragen, dass Menschen während der Pandemie in den Betrieben gehalten werden können und sich zeitgleich weiterbilden.
EWI: Lässt sich eine Bildungskarenz auch mit Kurzarbeit kombinieren?
Tölle: Beides parallel geht nicht. Möglich wäre es aber, nach der Kurzarbeit eine Bildungskarenz anzuschließen. Momentan befinden wir uns in der dritten Phase der Corona-Kurzarbeit, die im März 2021 endet. Das dritte Modell ermöglicht es allerdings, während der Kurzarbeit eine Weiterbildung zu machen. Das gilt dann als Arbeitszeit, der Betrieb übernimmt 40 Prozent der Kurskosten, das AMS 60 Prozent. Wie es ab April 2021 weitergeht und ob viele Unternehmen die Kurzarbeit noch weiter verlängern können, ist bisher unklar.
EWI: Wie ist die Idee damals in den Neunzigern eigentlich entstanden?
Tölle: Ursprünglich war es auch eine Intention der Bildungskarenz, den Menschen eine Job-Rotation zu erleichtern. Das heißt, ein paar Leute verlassen den Betrieb und andere kommen dafür rein. Dänemark hatte ein sehr ähnliches Modell bereits 1994 eingeführt. Ich habe den Gesetzestext damals übersetzen lassen und 1995 einen Artikel darüber verfasst. Damit hat die Diskussion in Österreich begonnen. 1998 wurde das Modell dann eingeführt und gesetzlich verankert.
EWI: Mit Ausnahme einiger skandinavischer Ländern und Österreich gibt es in der EU keine vergleichbaren Modelle. Warum?
Tölle: Es hätte die Bildungskarenz in Österreich nie ohne die jeweilige Zustimmung der Interessenvertretungen von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen gegeben. Ich vermute, dass es in anderen europäischen Ländern oft an der Gesprächskultur mangelt, die wir zu dem Zeitpunkt in Österreich hatten. Das war schon ein großer Verdienst der Sozialpartnerschaft.
EWI: Wer nimmt die Bildungskarenz überwiegend in Anspruch?
Tölle: Es geht durch alle Altersgruppen durch. Bei Untersuchungen hat sich immer wieder gezeigt, dass die Bildungskarenz eher von besser qualifizierten Menschen beansprucht wird. Der Anteil der AkademikerInnen ist also relativ hoch. Vermutlich liegt das daran, dass Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen generell bildungsaffiner sind und sich daher auch mehr für Weiterbildung interessieren. Dazu kommt, dass AkademikerInnen eher in sicheren Verhältnissen arbeiten und nicht so sehr einen Jobverlust fürchten. Denn der Arbeitsplatz ist zwar während der Karenzzeit gesichert, aus betriebsbedingten Gründen kann aber auch während der Bildungskarenz oder danach eine Kündigung ausgesprochen werden.
EWI: Vielen Dank für das Gespräch!